Diese Folge ist mal wieder etwas kürzer, weil wir nach der Sitzung nicht mehr lange im Gebäude bleiben konnten. Es wurden drei Zeugen verhört:

Martin Ney ist deutscher Botschafter in Indien. Von 2012 bis 2015 hat er die Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt geleitet. Bei seiner Befragung ging es primär um das DOCPER-Verfahren (Department of Defense Contractor Personnel). Mittels Verbalnoten werden zwischen Deutschland und den USA Vereinbarungen getroffen, die amerikanischen Unternehmen, die in Deutschland für das US-Militär tätig sind ("Contractors"), finanzielle Erleichterungen ermöglichen. Ein Beispiel für eine solche Firma ist Booz Allen Hamilton, bei der Edward Snowden bis zu seiner Ausreise nach Hong Kong tätig war.

Zudem wurde mit Herrn Ney das Thema Drohnenkrieg und dessen Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht erörtert.

Die zweite Zeugin war Christina Polzin, die schon im November 2015 vernommen wurde (Folge 19). Sie ist Juristin, arbeitet jetzt im Bundesinnenministerium und hat im Untersuchungszeitraum in der Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes gearbeitet, die für die Nachrichtendienste zuständig ist. Sie hat das Referat 601 (Datenschutz und G10) geleitet. Sie wurde nach der Anwendung der Dokumentationspflicht für die Übertragung von Metadaten durch den BND an die NSA gefragt, die sich aus dem Bundesverfassungsschutzgesetz ergibt.

Zuletzt befragten die Ausschussmitglieder Monika Genkova, die seit Ende ihres Studiums im Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet. Während des Untersuchungszeitraums war sie dort IT-Sicherheitsbeauftragte. Sie wurde zu XKeyscore und möglichen Sicherheitslücken dieses Systems befragt.

Diese Folge ist mal wieder etwas kürzer, weil wir nach der Sitzung nicht mehr lange im Gebäude bleiben konnten. Es wurden drei Zeugen verhört:

Martin Ney ist deutscher Botschafter in Indien. Von 2012 bis 2015 hat er die Rechtsabteilung im Auswärtigen Amt geleitet. Bei seiner Befragung ging es primär um das DOCPER-Verfahren (Department of Defense Contractor Personnel). Mittels Verbalnoten werden zwischen Deutschland und den USA Vereinbarungen getroffen, die amerikanischen Unternehmen, die in Deutschland für das US-Militär tätig sind („Contractors“), finanzielle Erleichterungen ermöglichen. Ein Beispiel für eine solche Firma ist Booz Allen Hamilton, bei der Edward Snowden bis zu seiner Ausreise nach Hong Kong tätig war.


Zudem wurde mit Herrn Ney das Thema Drohnenkrieg und dessen Vereinbarkeit mit dem Völkerrecht erörtert.


Die zweite Zeugin war Christina Polzin, die schon im November 2015 vernommen wurde (Folge 19). Sie ist Juristin, arbeitet jetzt im Bundesinnenministerium und hat im Untersuchungszeitraum in der Abteilung 6 des Bundeskanzleramtes gearbeitet, die für die Nachrichtendienste zuständig ist. Sie hat das Referat 601 (Datenschutz und G10) geleitet. Sie wurde nach der Anwendung der Dokumentationspflicht für die Übertragung von Metadaten durch den BND an die NSA gefragt, die sich aus dem Bundesverfassungsschutzgesetz ergibt.


Zuletzt befragten die Ausschussmitglieder Monika Genkova, die seit Ende ihres Studiums im Bundesamt für Verfassungsschutz arbeitet. Während des Untersuchungszeitraums war sie dort IT-Sicherheitsbeauftragte. Sie wurde zu XKeyscore und möglichen Sicherheitslücken dieses Systems befragt.



26.02.2016





31 Minuten


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Links:

Netzpolitik.org: Live-Blog zu dieser Sitzung
Wikipedia: Martin Ney
Informationen zu DOCPER auf der Webseite der US-Streitkräfte in Europa
§ 19 Abs. 3 Bundesverfassungsschutzgesetz (Übermittlung von Daten an ausländische Nachrichtendienste)
Der 1. Untersuchungsausschuss auf bundestag.de
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