"Sharing is caring" lautet ein englisches Sprichwort, das auf die gesellschaftlichen Vorzüge des Teilens hinweist. Aber trifft es noch auf die Sharing Economy zu? Oder gilt die Fürsorge der Anbieter von Sharing-Plattformen doch eher der Gewinnerzielung als dem Wohlergehen ihrer Nutzer?


Der Beitrag AirBnB, Uber & Co: Was bringt die Shareconomy? – Rechtsbelehrung Folge 34 (Jura-Podcast) erschien zuerst auf Rechtsbelehrung.

Quellen Beitragsgrafik: Vordergrund von Manniac; Hintergrund Grundlage von tommypjr unter CC-BY


In dieser Folge widmen uns der Share Economy und stellen fest, dass die Wirklichkeit sich wieder einmal schneller entwickelt als das Recht. Während das Gesetz die private Nachbarschaftshilfe, Genossenschaften oder Unternehmensangebote gut abdecken kann, kommt es mit dem Mischwesen der Share Economy nicht gut zurecht.


Hinweis zu Begrifflichkeiten: Es existiert keine einheitliche Definition von Share Economy (auch als Shareconomy, Collaborative Economy oder Kollaborativer Konsum bezeichnet, s. Wikipedia). Wir verstehen darunter Plattformen, wie z.B. Airbnb (Wohnraum) oder Uber (Fahrdienste), die ihren Nutzern gegen eine Provision die Möglichkeit bieten, in einen Leistungsaustausch zu treten.

Anders als bei der Nachbarschaftshilfe, ist die Share Economy nicht lediglich ein Tauschsystem unter Gleichen. Vielmehr werden die Tauschleistungen durch Unternehmen vermittelt, die häufig an Profiten und einer engmaschigen der Kontrolle von Teilnehmern interessiert sind. Zudem geraten die Teilnehmer oft ungewollt und unbewusst in eine Unternehmer-Rolle, obwohl ihre Stellung bei genauer Betrachtung eher Verbrauchern oder Arbeitnehmern entspricht.


Zu Gast: Miika Blinn


Es ist also wieder mal alles rechtlich nicht so einfach. Daher sind wir Herrn Miika Blinn (Twitter) für seine Unterstützung als Gast dieser Folge sehr dankbar. Als Ökonom und Referent beim Team Digitales und Medien der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) unterstützte er uns vor allem mit sozial-wirtschaftlichen Einblicken in die Share Economy. Danke sehr und wir wünschen viel Spaß beim Zuhören!



Themenvorschläge, Anregungen, Kritiken, aber auch Komplimente sind in den Beiträgen zu den Folgen oder per Twitter sehr willkommen: @RBL_rfm (Podcast-Account), @monoxyd (Marcus Richter), @thsch (Thomas Schwenke).

P.S. Recht mit Pombel, dem JuraPinguin gibt es bei Snapchat (@thschwenke)


Inhalte des Podcasts:

00:00:00 – Hausmeisterei, Vegimite, Kritik an Tortendiagrammen und wir rendern wieder ein bisschen
00:03:55 – Vorstellung unseres Gastes Dipl.Ökonom Miika Blinn, vom vzbv e.V.
00:05:00 – Was ist die Shareconomy? Welche Arten von Verträgen werden geschlossen? Als Beispiele dienen uns Airbnb und Uber.
00:08:00 – Sharingeconomy und Verbraucherschutz
00:10:30 – Wann wird der Verbraucher zum Geschäftsmann?
00:15:30 – Von der noblen Grundidee des Teilens bis zur maximalen Ausbeutung des Kapitals im Sharing 2.0 durch die Plattformen.
00:22:00 – Die Rolle der Plattformanbieter und sind Reputationssysteme alleine Alternative zum Verbraucherschutz durch staatliche Regulierung oder wird auf diese Art und Weise die Menschenwürde verletzt?
00:29:30 – Sind Dienstleister auf Sharingplattformen lediglich getarnte Arbeitnehmer?
00:33:00 – Welche Ansprüche bestehen gegen die Plattformanbieter. Oder sind sie haftungsbefreit?
00:38:00 – Wie ist der vzbv e.V. in der Sharing Economy engagiert?
00:40:00 – Wird auch der Beschäftigtendatenschutz unterlaufen? Und ist es eine Schwarzarbeitsökonomie oder werden neue Steuerquellen erschlossen?
00:45:00 – Wer sind die Leidtragenden der Disruption und wer sollten sie sein?
00:56:00 – Aus dem Blickwinkel des Verbraucherschützers und des Juristen: Ist die Sharing Economy eine positive oder eine negative Entwicklung? (und warum die Airbnb zur Wohnungskündigung führen kann)
01:02:00 – Wie kann sich die Sharing Economy auf die Gesellschaft auswirken? Totale Dommodifizierung oder Vorteile für das Gemeinwohl durch optimale Ressourcennutzung? Und ist die juristische Analogie auf Gesellschaftsverträge anwendbar?

Angesprochene Fälle, Gesetze und Urteile:

Teilen. Haben. Teilhaben. Verbraucher in der Sharing Ecomomy – Positionspapiere und weitere Informationen des vzbv zur share Economy
Ausbeutung in der Sharing Economy: Die wunderbare neue Welt des Lohndumpings von Daniel Hawiger bei netzpolitik.org
Angestellte bei Airbnb und Uber: „Diese Jobs schaffen ein neues Prekariat bei SPON
Gig Economy: Schöne neue Arbeitswelt von Johannes Kuhn in der Süddeutschen.de
Uber and Lyft’s big new lie: Their excuse for avoiding regulation is finally falling apart von Steven Hill in SALON
Uber, Airbnb & Co. : Der Fünf-Sterne-Kapitalismus von Christian Stöcker in SPON
Wimdu : „Meine Wohnung wurde zerstört“ in Zeit Online
Teilen nach Regeln von Silke Kersting im Handelsblatt
San Francisco legalisiert Airbnb bei Zeit Online
Verbot der ungenehmigten Untermiete: „§ 540 BGB Gebrauchsüberlassung an Dritte“
Vermietung der Wohnung durch den Mieter über airbnb an Touristen rechtfertigt die fristlose Kündigung (LG Berlin, 03.02.2015 – 67 T 29/15)
Berliner Zweckentfremdungsverbot
Bußgelder ab Mai: Berlin schränkt Airbnb-Vermietungen radikal ein bei SPON
AIRBNB vs. BERLIN Was sagen die Daten? bei Airbnbvsberlin.de
Uber Black: Auch Luxus­be­för­de­rungs­ver­mitt­lung ver­boten bei LTO
Urteile gegen Uber: VG Berlin, 26.09.2014 – 11 L 353.1; VG Hamburg, 27.08.2014 – 5 E 3534/14; LG Frankfurt/Main, 25.08.2014 – 2-03 O 329/14.
Zulässigkeit der Mietfahrzentrale: BVerfG, 07.04.1964 – 1 BvL 12/63
Schwarzarbeit wird nicht bezahlt: BGH, 01.08.2013 – VII ZR 6/13

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