Das deutsche Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass das strafrechtliche Verbot der "geschäftsmäßigen" Beihilfe zum Suizid gegen das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde, die ein Recht auf eigenbestimmtes Sterben beinhalten, verstößt und damit verfassungswidrig ist. Insbesondere Ärzte und Sterbehilfe-Vereine sahen sich hier in ihren Grundrechten verletzt. Jetzt stellt sich die Frage, ob dieses Urteil auch Auswirkungen auf Österreich haben wird.

Was jetzt?

Ein Beitrag von mir zu dem Thema ist hier zu finden, das Zitat von Richter Voßkuhle stammt aus diesem Beitrag in der Tagesschau.