Das Coronavirus hat eine in der jüngeren Verfassungsgeschichte einmalige Einschränkung unserer Menschenrechte gebracht. Doch selbst jetzt und auch bei Ausrufung des Ausnahmezustands gibt es Grenzen.

wo sind die (juristischen) Grenzen?

Der Stream von Angela Merkels Stellungnahme ist hier, das zitierte Interview mit Sebastian Kurz war in der ZIB2 vom 15. März 2020.
Einen Beitrag von mir zum Thema Coronavirus und das Recht des Ausnahmezustands gibt es hier.