nach dem Terrorlauf in Wien keimen nun die zu erwartenden politischen und rechtlichen Debatten auf: Was ist Terrorismus? Sind die Strafen zu milde, hätte man dem Attentäter die Staatsbürgerschaft entziehen können oder würde eine Sicherungshaft was bringen?

das Recht an seiner Grenze

Die Rechtslage ist in Sachen Terrorismus das kleinste Problem: Einschlägige Bestimmungen mitsamt weiten Strafrahmen gibt es bereits. Ein Staatsbürgerschaftsentzug ist völkerrechtlich nur möglich, wenn man dadurch nicht staatenlos wird. Abgesehen davon ermöglicht das allein noch keine Abschiebung. Auch eine Sicherungshaft hätte insofern nichts gebracht, als die Behörden anscheinend nicht einmal die bestehenden Instrumente nutzen.


Quellen/Verweise:

Strafgesetzbuch
Artikel im Falter-Think Tank zu Strafen und Staatsbürgerschaftsentzug
Blogeintrag zum Anschlag