Bei Protesten gegen den Weiterbau der A49 haben sich Demonstranten von einer Brücke auf die Autobahn A3 abgeseilt, so dass diese gesperrt werden musste und einen Stau provoziert - mit gravierenden Folgen. Ein Fahrer fuhr am Stauende in einen LKW. Doch können Demonstranten nun für den schweren Unfall haftbar gemacht werden? Schließlich wäre der Unfall, ohne das Abseilen, nie passiert.

Jura Basics Klassiker aus dem Strafrecht Nr.2: Der Katzenkönig Fall
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