Ein 11-jähriger Junge ist über das Wochenende zu Besuch bei seinem Großvater. Dort lädt er über eine Bittorrent-Seite das Computerspiel Saints Row 4 illegal herunter und bietet es Dritten im Netz zum Download an. Anders als so oft, war der Fall hier klar. Der Opa erhielt eine Abmahnung und musste sich vor Gericht verantworten. Doch wer haftet für die Verletzung? Der Opa als Anschlussinhaber und eventuelle Aufsichtsperson, oder der 11-Jährige gar selbst? Das LG Frankfurt am Main hat vor kurzem ein spannendes Urteil gefällt, dass wir euch nicht vorenthalten wollen.