In der 19. Folge von HÄRTING.fm sprechen wir mit Bloofusion-Gründer Markus Hövener über SEO gestern und heute und warum gute Inhalte wichtiger sind als technische Feinheiten. Nebenbei geht es auch im Marken in Metatags und die Google Qualitätsrichtlinien.
In unseren News am Anfang geht es um Datenschutz, nämlich (mal wieder) um Standardvertragsklauseln, ein kurioses Urteil über ein kurioses Warnschild in einem Aufzug und Schadensersatzansprüche nach der DSGVO. Außerdem besprechen wir kurz die drei Urteile des BGH zum Influencer-Marketing.

mit Markus Hövener

Interview


mit Markus Hövener, Gründer und geschäftsführender Gesellschafter der Online Performance Agentur Bloofusion: https://www.bloofusion.de/


Podcasts von uns mit Markus: Search Camp und Alles auf Start


Search Camp Episode dazu, warum SEO-Empfehlungen (und Anwaltsrat) nicht umgesetzt werden.


News


Neuer Generator für Standardvertragsklauseln von Härting.Schweiz: https://shop.haerting.ch/scc-generator/


Twitterperle: Das VG Schleswig (Urteil vom 9.9.2021 - 8 B 34/2) über ein Warn-Schild, das androht, Aufnahmen von Fahrstuhl-Pinklern im Internet zu veröffentlichen. Direkt zum Urteil


AG Pfaffenhofen: Schmerzensgeld für Datenschutzverstoß (Urteil vom 9.9.2021 -2 C 133/21): https://rewis.io/urteile/urteil/gnc-09-09-2021-2-c-13321/.


BGH-Urteile zum Influencer-Marketing (Urteile vom 9.9.2021 - I ZR 90/20, I ZR 125/20, I ZR 126/20): https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021170.html.


Webinar zum Influencer-Marketing unserer Kollegen Fabian und Tito.

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