Mit Kristin Benedikt, Richterin am VG Regensburg, sprechen wir in Folge 21 von HÄRTING.fm über das neue TTDSG und die Auswirkungen auf die allseits beliebten Cookie-Banner: Wie wirkt sich das neue Gesetz auf die Cookie-Einwilligungen und die Gestaltungsmöglichkeiten der Banner wie Dark Patterns asu? Und was sind jetzt eigentlich unbedingt notwendige Cookies? Thema ist auch, ob es nach der ePrivacy-Richtlinie und § 25 TTDSG schon auf dem First Layer des Banners eine Möglichkeit braucht, die Einwilligung nicht zu erteilen. Schließlich geht es um § 26 TTDSG und PIMS (Personal Information Management Services).

In den News:
- schon wieder das Pfand und das neue Preisangabenrecht
- eine presserechtliches Urteil zum Bildnis eines Polizisten
- die Watschen des Generalanwalts des EuGH zur deutschen Vorratsdatenspeicherung und
- die Pflicht eines Automobilanbieters zur Herausgabe von Standortdaten an die Staatsanwaltschaft

mit Kristin Benedikt

Interview:


Kristin Benedikt ist Volljuristin und leitete von 2015-2020 den Bereich Internet beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht. Seit April 2020 ist sie Richterin am Verwaltungsgericht Regensburg. Frau Benedikt ist Expertin für DSGVO und ePrivacy-Verordnung und unter anderem Sachverständige des Deutschen Bundestages. Zudem ist sie Mitglied des Vorstandes der GDD und des Instituts für Europäisches Medienrecht.


Website-Beitrag von Erik Petersen zu Cookies nach dem neuen TTDSG


Aufzeichnung des Datentag der Stiftung Datenschutz


News


Preisangabenrecht


Webinar von Julius Mayer und Philip Freytag zum neuen Preisangabenrecht


Website-Beitrag von Julius Mayer und Carl Nowak: Schluss mit den Rabatt-Tricks? Der neue § 11 PAngV schnell erklärt.


Presserecht


Urteil des OLG Celle zur Abbildung eines Polizisten mit Maschinenpistole in einem Zeitungsbericht


Vorratsdatenspeicherung


Pressemitteilung des EuGH zu den Schlussanträgen des Generalanwalts Sánchez-Bordona zur deutschen Vorratsdatenspeicherung


Vorlagebeschluss des BVerwG


Standortdaten von connected car an die Staatsanwaltschaft


OLG Frankfurt zur Herausgabepflicht von Daten aus Mercedes me connect