Wir sprechen mit Dr. Robert Kerschbaumer. Er ist Rechtsanwalt in Lienz und hat den Kläger in einem wegweisenden Verfahren vertreten. Der Kläger war Opfer eines "Shitstorms", dessen Rechtsfolgen vom OGH in 6Ob210/23k
entschieden wurden. Der OGH sprach dem Kläger in diesem Verfahren Schadenersatz gegen einen (und damit: potentiell jeden) Poster im Umfang des unteilbaren Gesamtschadens zu, auch wenn nicht alle anderen Verbreiter des rechtswidrigen Postings auszumachen sind. Das Urteil stärkt damit die Position einer von einem Shitstorm betroffenen Person erheblich.

Links: https://ris.bka.gv.at/Dokumente/Justiz/JJT_20240426_OGH0002_0060OB00210_23K0000_000/JJT_20240426_OGH0002_0060OB00210_23K0000_000.html
https://www.ogh.gv.at/entscheidungen/entscheidungen-ogh/beteiligung-am-shitstorm-kann-teuer-werden/
https://orf.at/stories/3360497/
https://netzpolitik.org/2024/urteil-in-oesterreich-wer-bei-shitstorm-mitmacht-haftet-alleine-fuer-den-gesamtschaden/
https://on.orf.at/video/14230419/15657985/ogh-urteil-staerkt-rechte-von-shitstorm-betroffenen