Wir sprechen mit Clemens Hufeld. Er hat eine empirische Studie zu (fehlender) Objektivität bei der Bewertung deutscher juristischer Prüfungen vorgelegt. Ergebnis ist u.a. dass "[d]der durchschnittliche Unterschied zwischen höchster und niedrigster gegebener Note über alle Klausuren hinweg [...] 6,47 Punkte [beträgt]. Das bedeutet, dass eine Klausur im Durchschnitt – je nachdem wer die Klausur korrigiert – mit einer Notenspannweite von 7 Punkten zu rechnen hat, oder knapp 40% der möglichen Skala."
Quelle: Zeitschrift für Didaktik der Rechtswissenschaft, ZDRW 1 | 2024, 59,
DOI: 10.5771/2196-7261-2024-1-59
Link: https://orcid.org/0000-0002-9428-3456