In Ausgabe 11 berichten wir diesmal von der gemeinsamen Pressekonferenz von DIE LINKE und B’90/Die Grünen am Donnerstag, den 17. September 2015. Der Anlass ist die ebenfalls gemeinsam eingereichte Verfassungsklage zur Herausgabe der Selektorenliste.

Im Rahmen der Ausschussarbeit wurde bekannt, dass der amerikanische Auslandsgeheimdienst NSA eine umfangreiche und sich ständig ändernde Liste mit Selektoren (oder auch Suchkritierien) an den BND gegeben hat, damit dieser diese in seinen Überwachungssystemen laufen lassen kann.

Im Rahmen dieser Dienste-Kooperation ist jedoch bekannt geworden, dass auch deutsche Interessen von den NSA-Selektoren berührt werden.

Genau genommen sei dies wohl einem einzigen Sachbearbeiter im BND aufgefallen, der dann eine umfangreiche Löschaktion von 12.000 Selektoren eingeleitet hat (eine Zahl, die später in den Medien kursierte). Der betreffende Sacharbeiter W.O. hat dazu am 20. Mai 2015 selbst im Untersuchungsausschuss ausgesagt. (Das Live Protokoll von Netzpolitik.org sowie eine gute Zusammenfassung von Friedhelm Greis auf Golem.de sei hier einmal verlinkt. Dieser Podcast hatte damals leider jedoch noch nicht berichtet).

Aus dem Untersuchungsausschuss wurde wiederholt verlangt, selber Einsicht in die Selektorenliste zu nehmen. Auf Drängen der Bundesregierung wurde dies jedoch stets unterbunden. Die Ausschussmehrheit von SPD und CDU einigte sich danach auf einen Vorschlag der Bundesregierung zur Einsetzung einer Vertrauensperson.

Diese Vertrauensperson soll stellvertretend für die Abgeordneten Einsicht in die Liste bekommen, sowie Bewertungen vornehmen. Anschließend soll diese Person dann dem Ausschuss berichten, jedoch nur in einem Umfang, welcher vom Kanzleramt vorab durch eine Aussagegenehmigung bestimmt wird.

Am 2. Juli 2015 setzten sich CDU und SPD gegen die Oppositionsminderheit im Ausschuss in einem Beschluss zu dieser Vorgehensweise durch. (Wir berichteten in Folge 6)

Über den Sommer nahm Kurt Graulich als von der Bundesregierung beauftragte Vertrauensperson seine Arbeit auf. Das Ergebnis steht zum heutigen Zeitpunkt noch aus. Gleichzeitig bereiteten Die Grünen und Die Linke die aufwendige Verfassungsklage vor. Diese wurde am 16. September 2015 eingereicht. Am 17. September folgte nun die Pressekonferenz in Berlin.

In Ausgabe 11 berichten wir diesmal von der gemeinsamen Pressekonferenz von DIE LINKE und B’90/Die Grünen am Donnerstag, den 17. September 2015. Der Anlass ist die ebenfalls gemeinsam eingereichte Verfassungsklage zur Herausgabe der Selektorenliste.


Panel der Pressekonferenz am 17.09.2015
Hintergrund

Im Rahmen der Ausschussarbeit wurde bekannt, dass der amerikanische Auslandsgeheimdienst NSA eine umfangreiche und sich ständig ändernde Liste mit Selektoren (oder auch Suchkritierien) an den BND gegeben hat, damit dieser diese in seinen Überwachungssystemen laufen lassen kann.


Im Rahmen dieser Dienste-Kooperation ist jedoch bekannt geworden, dass auch deutsche Interessen von den NSA-Selektoren berührt werden.


Genau genommen sei dies wohl einem einzigen Sachbearbeiter im BND aufgefallen, der dann eine umfangreiche Löschaktion von 12.000 Selektoren eingeleitet hat (eine Zahl, die später in den Medien kursierte). Der betreffende Sacharbeiter W.O. hat dazu am 20. Mai 2015 selbst im Untersuchungsausschuss ausgesagt. (Das Live Protokoll von Netzpolitik.org sowie eine gute Zusammenfassung von Friedhelm Greis auf Golem.de sei hier einmal verlinkt. Dieser Podcast hatte damals leider jedoch noch nicht berichtet).


Aus dem Untersuchungsausschuss wurde wiederholt verlangt, selber Einsicht in die Selektorenliste zu nehmen. Auf Drängen der Bundesregierung wurde dies jedoch stets unterbunden. Die Ausschussmehrheit von SPD und CDU einigte sich danach auf einen Vorschlag der Bundesregierung zur Einsetzung einer Vertrauensperson.


Diese Vertrauensperson soll stellvertretend für die Abgeordneten Einsicht in die Liste bekommen, sowie Bewertungen vornehmen. Anschließend soll diese Person dann dem Ausschuss berichten, jedoch nur in einem Umfang, welcher vom Kanzleramt vorab durch eine Aussagegenehmigung bestimmt wird.


Am 2. Juli 2015 setzten sich CDU und SPD gegen die Oppositionsminderheit im Ausschuss in einem Beschluss zu dieser Vorgehensweise durch. (Wir berichteten in Folge 6)


Über den Sommer nahm Kurt Graulich als von der Bundesregierung beauftragte Vertrauensperson seine Arbeit auf. Das Ergebnis steht zum heutigen Zeitpunkt noch aus. Gleichzeitig bereiteten Die Grünen und Die Linke die aufwendige Verfassungsklage vor. Diese wurde am 16. September 2015 eingereicht. Am 17. September folgte nun die Pressekonferenz in Berlin.



20.09.2015





32 Minuten


zu hören:






Felix Betzin















Teilnehmer der Pressekonferenz

Die Linke

Petra Sitte (Erste parlamentarische Geschäftsführerin)
Martina Renner (Obfrau im Ausschuss)

Bündnis 90/Die Grünen

Britta Haßelmann (Erste parlamentarische Geschäftsführerin)
Konstantin von Notz (Obmann im Ausschuss)

Verfahrensbevollmächtigter

Prof. Dr. Wolfgang Ewer

 


Links:

Verfassungsklage “Selektoren” (Klageschrift)
Netzpolitik.org: Live-Blog zu dieser Sitzung vom 20.05.2015 mit Zeuge W.O.
Bericht von Golem.de vom 20.05.2015 zur Sitzung mit Zeuge W.O.
NSA-Untersuchungsausschuss (Wikipedia)
Untersuchungsausschussgesetz (PUAG)
Obmann/Obfrau (Wikipedia)
Selektoren (Wikipedia)
Vertrauenperson/Sonderermittler Kurt Graulich (Wikipedia)
Der Untersuchungsausschuss auf bundestag.de
Sitzungskalender des Bundestages
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