Noch immer gelten Reisewarnungen für viele Länder, darunter die USA, aber seit kurzem auch Luxemburg. Nach den Corona-Lockerungen haben sich viele doch entschlossen, einen Urlaub zu buchen. Wenn das Ziel zum Risikogebiet wird, dann sieht Holger Hopperdietzel, Anwalt für Reiserecht, vor allam Pauschlareisende gut aufgestellt. Vor allem, wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung herausgibt. Im SWR erklärte Hopperdietzel: "Dann hat der Reisende die Möglichkeit, den Rücktritt vom Pauschalreisevertrag zu erklären."
Aber auch Urlauber, die sich ihre Reise selbst zusammengestellt haben, können laut Hopperdietzel den Rücktritt z.B. von einer Hotelbuchung erklären, wenn eine Reise in das Gebiet wegen Corona nicht möglich ist.
Pauschalreisende können laut Hopperdietzel auch vom Reisevertrag zurücktreten, wenn das gebuchte Hotel wegen Corona geschlossen wird, denn"diese Reise wird ja garantiert mangelbehaftet sein, wenn man nicht in das Hotel reinkommt, das man gebucht hat."
Wird der Urlaubsort zum Risikogebiet, während man da ist, muss man bei der Rückkehr vermutlich in Quarantäne. Das hängt von den jeweiligen Regelungen im Heimatort ab. Man kommt aber auf jeden Fall wieder nach Hause, auch wenn die Bundesregierung angekündigt hat, keine Rückholaktionen mehr durchzuführen. Hopperdietzel ist überzeugt:"Wenn eine Fluggesellschaft von sich aus die Zusicherung erteilt, dass die Rückholung garantiert wird (...), dann kann man sich darauf auch durchaus verlassen."