Der Verfassungsgerichtshof hat über drei Aspekte der Coronamaßnahmen entschieden:
– für Betriebe gibt es keine volle Entschädigung
– die vorzeitige Öffnung der Baumärkte war unsachlich
– das allgemeine Ausgehverbot war allen Ausnahmen zum Trotz gesetzeswidrig.
Darüber habe ich mit dem Journalisten Moritz Moser gesprochen.

juristische Spitzfindigkeiten

Links:

Artikel von Moritz Moser dazu
Mein Artikel zu den Ausgehverboten ist hier, ein weiterer zu den Entschädigungen für Unternehmer ist hier