Der Verfassungsgerichtshof hat über drei Aspekte der Coronamaßnahmen entschieden:
– für Betriebe gibt es keine volle Entschädigung
– die vorzeitige Öffnung der Baumärkte war unsachlich
– das allgemeine Ausgehverbot war allen Ausnahmen zum Trotz gesetzeswidrig.
Darüber habe ich mit Moritz Moser/Addendum gesprochen, der dazu auch schon einen einen Artikel verfasst hat: https://www.addendum.org/coronavirus/lost-in-legislation/

juristische Spitzfindigkeiten

Mein Artikel zu den Ausgehverboten ist hier, ein weiterer zu den Entschädigungen für Unternehmer ist hier.