Das Verwaltungsgericht Wien hat die Ausbürgerung eines österreichischen Dschihadisten untersagt, weil er dadurch staatenlos werden würde. Das Völkerrecht setzt hier enge Grenzen. *Corrigendum: Das Übereinkommen zu Staatenlosigkeit ist von 1961, das Übereinkommen von 1954 behandelt den Status von Staatenlosen.

Das Völkerrecht sagt nein

Beiträge zu dem Thema findet ihr hier. Ältere Beiträge zum Entzug der Staatsbürgerschaft von IS-Kämpfern sind hier und hier zu finden. Zur österreichischen Gesetzeslage habe ich außerdem etwas im Verfassungsblog geschrieben.


Das Interview mit Wiens Bürgermeister Michael Ludwig findet ihr hier.