Wenn nach Feierabend das Diensthandy klingelt, ist das oft ärgerlich. Trotzdem beantworten die meisten Berufstätigen entsprechende Anfragen und SMS vom Chef. Doch sind Arbeitnehmer überhaupt verpflichtet, ständig für ihren Arbeitgeber erreichbar zu sein? Mit dieser Frage hat sich das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in einem aktuellen Urteil befasst. Wie das Gericht entschieden hat und welche Folgen das für euch hat, erfahrt ihr in diesem Video.

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