Nachdem Gil Ofarims Anwälte den Prozessbeginn gegen den Musiker mit Befangenheitsanträgen
zunächst verzögert hatten, hat jetzt das Oberlandesgericht Dresden entschieden. Damit steht fest,
dass die Ablehnung der Befangenheitsanträge durch das Landgericht zulässig war. Die Verteidiger
wollen das nicht auf sich sitzen lassen und haben angekündigt, einen Eilantrag an das
Bundesverfassungsgericht zu stellen. Was es damit auf sich hat und warum die Verhandlung
trotzdem nicht stattfindet, erfahrt ihr in diesem Video.

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Stormy, CC BY-SA 4.0 (https://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0), via Wikimedia Commons https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/c/cc/Gil_Ofarim_Konzert_2018_Berlin.jpg