Es sind Regeln, die hoffentlich nie zur Anwendung kommen: Nachdem das
Bundesverfassungsgericht bereits im Dezember 2021 den Auftrag erteilt hatte, ein Gesetz zur Regelung der Triage-Lage zu schaffen, hat der Bundestag nach monatelangen Debatten nun das Infektionsschutzgesetz um entsprechende Triage-Regelungen ergänzt. Geregelt ist nun, welche
Patienten im Fall von Versorgungsengpässen bei Pandemien behandelt werden sollen - und welche nicht.

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