E-Mail-Marketing ist eine kostengünstige Werbemaßnahme, doch Werbemails sind grundsätzlich nur zulässig, wenn der Adressat dem werbenden Unternehmen vor Erhalt ausdrücklich eine entsprechende Erlaubnis erteilt hat. Ab wann es sich um Spam handelt, unter welchen Voraussetzungen eine Werbemail ohne Zustimmung erfolgen kann und vieles mehr regelt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Doch nicht nur E-Mails können Werbung beinhalten, sondern auch die seit neuerem überwiesenen 1-Cent-Werbungen. Zu der Zulässigkeit der 1-Cent-Werbung hat das LG Wiesbaden kürzlich entschieden.