In der letzten Zeit gab es für viele Bäckereien deutschlandweit ein böses Erwachen. Die Münchener Großbäckerei Ludwig Stocker Hofpfisterei mahnte sie wegen des Vertriebs von Sonnenblumenkernbrötchen, Vollkornsonnen oder Dinkel-Sonnen ab. Es mag zwar absurd klingen, aber die Bäckerei hat sich die Wortmarke Sonne schützen lassen. Nun schreckt sie ihre Konkurrenten mit zahlreichen Abmahnungen und saftigen Abmahngebühren ab. Aber sind die Abmahnungen überhaupt gerechtfertigt? Lässt sich der Begriff „Sonne“ als Marke überhaupt schützen? Das erfahrt ihr in diesem Video.