Wer illegal Kopien von Filmen verbreitet, riskiert Schadensersatzforderungen. Doch inwieweit kann YouTube dazu gezwungen werden, die Daten seiner Nutzer preiszugeben, wenn diese urheberrechtswidrig Inhalte hochgeladen haben? Können Name, Postanschrift oder sogar auch E- Mail-Adresse, Telefonnummer und IP-Adresse herausverlangt werden? Der BGH lehnte mit Urteil vom 10. 12. 2020 ab, dass eine Auskunft über E-Mail-Adresse, Telefonnummer und IP-Adresse erteilt werden muss. Ein Urteil mit weitreichenden Folgen. Mehr erfahrt ihr in diesem Video.