Wir hören immer mal wieder von Fällen, in denen ausländische Kriegsverbrecher vor deutschen Gerichten stehen. Aber warum ist das eigentlich möglich? Müsste ein Kriegsverbrecher nicht in seinem Herkunftsland belangt werden? Genießt er in Deutschland nicht Immunität? Mit dieser Frage hat sich aktuell der BGH beschäftigt und ein folgenreiches Urteil getroffen.
Alle spannenden rechtlichen Fragen rund um das Thema klären wir in diesem Video.