Eine offene und freundliche Unternehmenskultur ist heute für viele Arbeitnehmer und Arbeitgeber von höchster Priorität. Ein herzliches Miteinander wird von vielen vorausgesetzt, und bei Firmenevents oder einem Feierabendbier schließen viele Arbeitnehmer untereinander Freundschaften. Und wo Freundschaften entstehen, kann auch mehr entstehen. Viele fragen sich, ob es denn rechtlich wirklich unproblematisch ist, mit dem Kollegen oder der Kollegin eine Liebesbeziehung einzugehen. Darf der Arbeitgeber das unterbinden?

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