YouTube- und Instagram-Stars haben es teilweise zu mehr Berühmtheit erlangt, als so mancher Hollywood-Star. Sie erlauben uns EInblicke in ihr Privatleben und lassen uns an ihren Vorlieben teilhaben. Mehr oder weniger beiläufig bewerben sie dabei Produkte. Das machen sich auch Unternehmen zunutze.
Wir sprechen mit Fabian Reinholz über die rechtlichen Unwägbarkeiten und Anforderungen an das Influencer-Marketing.

Kontrovers geht es diesmal zu, wenn wir über Direktmarketing-Maßnahmen in Corona-Zeiten sprechen. Dürfen Restaurants ohne weiteres Kunden per Mail oder SMS ansprechen und auf neue Takeaway- und Lieferangebote hinweisen? Und warum sind vergleichbare Ansprachen bei Fitness-Studios vielleicht anders zu bewerten?

mit Fabian Reinholz zum Influencer-Marketing und zum Direktmarketing in Corona-Zeiten

Schwerpunkt: Influencer-Marketing


Aufsatz von Fabian Reinholz und Martin Schirmbacher: Anforderungen an die Kennzeichnung von Influencer-Werbung


Vortrag von Martin Schirmbacher und Olaf Zupancic auf der All Influencer Marketing Conference 2020


Mehr zu Fabian Reinholz


kurios & kontrovers: Direktmarketing in Corona-Zeiten


Webinar zum E-Mail-Marketing des Kollegen Sebastian Schulz


News


BVerfG: Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nach dem BND-Gesetz verstößt in derzeitiger Form gegen Grundrechte des Grundgesetzes


EuGH: Vorhandene Telefonnummer gehört auch in die Widerrufsbelehrung


VG Gelsenkirchen: Kos­ten­lose Klau­sur­ko­pien für Exa­mens­kan­di­daten


BGH fragt EuGH zur Zulässigkeit von Inbox-Werbung