Es klingt erstmal nach einem sperrigen Thema: Das sächsische Kabinett hat den von der Sächsischen Staatskanzlei erstellten Referentenentwurf für eine Novellierung des Sächsischen Privatrundfunkgesetzes zur Anhörung freigegeben. Doch diese Meldung ist sehr bedeutsam für den privaten Rundfunk in Sachsen. Welche Änderungen könnten auf die Betreibenden zukommen? Wie geht es mit dem Gesetz jetzt weiter? Und was ist eigentlich mit DAB+? Diese Podcastfolge widmen wir aber nicht nur dem Gesetz, sondern auch (mal wieder) dem Lokalfernsehen – denn auch hier gibt es Neuigkeiten.

Es klingt erstmal nach einem sperrigen Thema.

Sächsisches Privatrundfunkgesetz zur Anhörung freigegeben


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