*das ist „Binärisch“ und bedeutet:…19


Eine gesetzliche Regelung, die etwas regelt, das es noch gar nicht gibt? Sowas gibt es? Genau über so einen Fall sprechen wir: Die sogenannten PIMS (personal information management services) sind bereits geregelt, technisch gibt es sie allerdings noch nicht. Sie sollen uns im Alltag bei Einwilligung-Pop-ups, Tracking und Cookies unterstützen. Darüber reden wir mit dem hessischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Alexander Roßnagel, höchstpersönlich. Er ist auch Sprecher des Forum Privatheit. Die PIMS werden in einem neuen Gesetz, dem TTDSG (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz) geregelt, um das es in dieser Folge gehen wird. Wir sprechen über die Schnittstellen des TTDSG und der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und was eigentlich unter das Fernmeldegeheimnis fällt. Müssen Zoom, MS Teams und Google unsere Video-Konferenzen nun genauso vertraulich behandeln wie es die traditionellen Telekommunikationsanbieter tun? Passen die neuen gesetzlichen Regelungen zu unserer modernen digitalen Welt? Das erklären wir euch an alltäglichen Beispielen. Schnell wird deutlich, dass das TTDSG eine große Hilfe für Verbraucher*innen sein sollte und wird und Unternehmen, die gegen das Gesetz verstoßen mit hohen Geldbußen rechnen müssen.


Bei Fragen oder Anregungen schreibt uns gerne eine E-Mail an [email protected] und folgt uns auf Twitter und Instagram bei DaSou_Law.


Show-Notes


Prof. Dr. Alexander Roßnagel: https://www.forum-privatheit.de/partner-mitarbeiter/prof-dr-alexander-rossnagel/


Hessischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: https://datenschutz.hessen.de/


Forum Privatheit: https://www.forum-privatheit.de/


Volkszählungsurteil: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1983/12/rs19831215_1bvr020983.html


Post von ZDF heute aufgegriffen von @jthomi auf Twitter: https://twitter.com/jthomi/status/1465631412497829889

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