Die Initiative „Aufstehen für die Kunst“ war mit einem Eilantrag vor den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof gezogen. Ihre Kritik: Das durch die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung geregelte pauschale Konzert- und Aufführungsverbot sowie die generellen Schließungen von Theatern, Opern und Konzerthäusern verstoßen gegen die im Grundgesetz garantierte Kunstfreiheit.