150 Unterschriften pro Wahlkreis, um zur baden-württembergischen Landtagswahl zugelassen zu werden – das ist zu viel. Das hat heute der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden. Damit gab er fünf kleineren Parteien recht. Sie hatten gegen diese Regelung geklagt. Nun muss der Landtag möglicherweise noch diese Woche im Schnellverfahren ein geändertes Wahlrecht beschließen, erklärt SWR-Landespolitik-Reporter Anno Knüttgen im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderator Bernhard Seiler.