Nach Ansicht von Andreas Voßkuhle, dem scheidenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, folgt aus dem umstrittenen EZB-Urteil kein Schaden für die europäische Rechtsgemeinschaft. Es sei vielmehr wichtig, dass die europäischen Verträge von allen EU-Institutionen eingehalten werden. Die Einschränkungen im Alltag aufgrund der Corona-Krise seien eine Herausforderung für den demokratischen Rechtsstaat. Die Gerichte seien aber funktionsfähig. Die gerichtliche Kontrolle funktioniere in Deutschland.