Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in Baden-Württemberg gilt zum letzten Mal in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag. Danach ist Schluss. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg begründet die Entscheidung damit, dass die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt seien, weil die Infektionszahlen stark zurückgegangen seien.
Seit heute gilt die neue Impfverordnung. Sie wurde angepasst, weil der Impfstoff von Astrazeneca nur für 18 bis 64 Jährige zugelassen ist. Jüngere können jetzt geimpft werden, wenn sie beispielsweise zu einer Risikogruppe gehören oder in der Pflege oder im Gesundheitswesen arbeiten.