Drastische Kürzungen von Hartz-IV-Bezügen sind laut Bundesverfassungsgericht rechtswidrig. Künftig darf nur noch bis zu 30 Prozent gekürzt werden. Sandra Schlensog ist Hartz-IV-Bezieherin und war bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe dabei. Im Gespräch mit SWR Aktuell-Moderatorin Alina Braun begrüßt sie dasUrteil.