Vieles fällt wegen der Corona-Auflagen ins Wasser: Konzerte, Fußballspiele oder Familienfeiern. Verbraucher sollen mit Gutscheinen entschädigt werden und so später nachholen, was ihnen jetzt entgeht. So will es die Bundesregierung. Doch die Regelung hat einen Haken. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass Kunden ihre Gutscheine nicht nutzen können, falls Veranstalter doch Pleite gehen. Welche Rechte haben Verbraucher? Dazu hat SWR Aktuell Moderatorin Astrid Meisoll die Expertin von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Sabine Holzäpfel, befragt.