im Gespräch mit Ute Brüggemann, Abfallberatung Wirtschaftsbetriebe der Stadt Duisburg.

„Nachhaltigkeit ohne Verzicht“
Im Rahmen des neuartigen Medienformats „Quarta Parete“ arbeiten der regionale TV-Sender STUDIO 47 gemeinsam mit dem VHS-Projekt „Radio-Duisburg-Jugendredaktion“ und der Kommunikationsagentur Durian an einem Innovationsprojekt, welches Audio-, Video- und Online-Kanäle zu einer trimedialen Community-Plattform vereint. Unter dem Dachthema „Nachhaltigkeit ohne Verzicht“, wurde am 18. März 2022 in der Zeit von 19:00 bis 20:30 Uhr ein Liveevent veranstaltet, in dessen Rahmen der Ruhrpodcast, vertreten durch Host Zepp Oberpichler, dieses Gespräch führte.


Das Thema von Ute Brüggemann lautet:
Nutzung, Sammlung und Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten


Konsum und Entsorgung
In Deutschland werden jährlich ca. 1,8 Millionen t Elektrogeräte verkauft. 1,8 Millionen t entsprechen 22 kg Telefonen, Computern, Fernsehern, Haushaltsgeräten, Werkzeugen, Spiel¬zeugen und der¬arti-gem mehr je Einwohner. Der Absatz steigt, die Menge ausgedienter Geräte wächst.


Ungenutzte und nicht entsorgte Geräte
In Deutschland liegen in 88% aller Haushalte ungenutzte Elektrogeräte mit einem Wert von 1.297 Euro je Haushalt und insgesamt 52,6 Milliarden Euro, darunter rund72 Millionen ausgemusterte Mobiltelefone


Falsche Entsorgung von EAGs (Elektro-Alt-Geräte)
Die gesetzliche Sammelquote liegt bei 65%. Sie wird deutlich verfehlt. Sie lag 2019 knapp unter 45% (laut destatis).


EAGs enthalten wertvolle Stoffe
Handys enthalten Gold und 30 andere Metalle
Metalle:

Basismetalle (z.B. Eisen, Kupfer, Aluminium)
Edelmetalle (z.B. Gold, Silber, Palladium)
Strategische Metalle (z.B. Indium, Tantal, Niob)
Seltene Erdmetalle / seltene Erden (z.B. Neodym, Yttrium, Lanthan,

Thulium, Lutetium)
Elektroaltgeräte enthalten eine hohe Konzentration an Metallen, die unbedingt zu nutzen sind.

Europarecht: WEEE-Richtlinie
Die WEEE-Richtlinie (von englisch: Waste of Electrical and Electronic Equipment; deutsch: Elektro- und Elektronikgeräteabfall) regelt die Rücknahme von Elektroaltgeräten.


Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt seit 2005 das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es basiert auf der WEEE-Richtlinie und überführt Europarecht in nationales Recht.


Die WEEE/ das ElektroG schreibt die geteilte Produktverantwortung vor. Dass soll heißen, dass Hersteller, Inverkehrbringer und die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE), also die Kommunen, gemeinsam für die Sammlung und Verwertung von EAGs verantwortlich sind.


Sammelstellen und -quoten
Seit dem 24. Juli 2016 sind große Händler (ab 400 m² Laden /Lager /Versand) zur Rücknahme von EAGs verpflichtet (Rücknahmepflicht). Sie haben Geräte mit einer maximalen Kantenlänge von 25 cm in haushaltsüblichen Mengen (max. drei Geräte je Geräteart) und alle weiteren 1:1 bei dem Neukauf zurückzunehmen.


Die Sammelquoten der Meisten Sammelgruppen werden verfehlt:
2016 waren 45 % und seit 2019 sind 65% er EAGS zu sammeln. Sie liegt bei knapp unter 45%.


Einige Leistungen der Wirtschaftsbetriebe Duisburg
• kostenlose Annahme auf allen vier Recyclinghöfen (Mo bis Sa von 8.00 bis 18.00h)
• kostenlose Abholung von Elektrogroßgeräte über die Sperrgutabfuhr
• kostenlose Bereitstellung von e-Tonnen für Elektrokleingeräte und Bauteile
• kostenlose Annahme von Kleinstgeräten und Batterien am Schadstoffmobil
• kostenlose Annahme größerer Stückzahlen EAG auf der Umlade in Hochfeld


Weitere Info:
www.wb-duisburg.de
www.studio47.de/quartaparete.html