Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung

Ab Ende Mai 2018 gilt die neue europäische Datenschutz-Grundverordnung – kurz DSGVO. Weil man bei juristischen Themen mit ungesundem Halbwissen nicht wirklich weiter kommt, haben wir uns Udo Meisen eingeladen, der als Jurist in der deutschen Community auf WordCamps und Meetups gerne über solche Themen aufklärt.


Kurz zusammengefasst lässt sich sagen: es wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird.


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Zu Gast: Udo Meisen

Jurist
betreibt verschiedene Portale zu Rechtsthemen

Einstieg die DSGVO

DSGVO entspricht in weiten Bereichen der bisherigen Gesetzeslage in Deutschland
Wer sich bis jetzt an Regelungen gehalten hat, wird wohl auch zukünftig wenig Probleme haben
Problem ist eher: Themen, die bisher trotz Regelung nicht beachtet wurden, sind plötzlich im Fokus
ePrivacy-Richtlinie fehlt aktuell noch, wird DSGVO noch ergänzen

Ist die DSGVO für die europäischen Bürger gut?

ja, aber:
auch für konkrete wirtschaftliche Nutzung – schafft gleichen Rahmen für Unternehmen in der ganzen EU

Macht die DSGVO den Datenschutz in Deutschland besser oder schlechter?

weder noch
keine großen Änderungen im Datenschutz
in Zukunft etwas größere Pflichten zum Informieren der Nutzer
nur Daten, die nötig sind, dürfen dann noch erhoben werden

Welche heutigen Praktiken werden durch die DSGVO problematisch?

(Facebook) Ad-Profiling
Remarketing Ads
Auftragsdatenverarbeitung wird anders

ausgeweitet
dafür vermutlich auch digital möglich – keine Ausgedruckten Verträge mehr hin- und herschicken

Statify (Pluginkollektiv)

Macht die Schweiz eigentlich mit?

nein
DSGVO gilt nur für EU
Schweiz hat verbrieft verlgeichbares Datenschutz-Niveau – im Gegensatz zur USA

also auch in Zukunft vermutlich keine Probleme

Was ist diese ePrivacy-Richtlinie?

regelt bestimmte Datenschutzrechte im Onlinebereich
wird auch zum 25. Mai 2018 in Kraft treten
ist aktuell noch nicht fertig
EU Parlament will aktuell noch deutlich strengere Regelungen als die Kommission
noch lässt sich nicht genaues sagen

Daten schred­dern!

falsch erhobene Daten müssen gelöscht werden
alte Daten können rechtzeitig vor Inkrafttreten der Regelung gerettet werden – durch erneute Zustimmung

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