Durch die Tragkonstruktion eines nachträglich eingebauten Treppenlifts verringerte sich die nutzbare Treppenlaufbreite deutlich. Der Sachverständige Norbert Finke hatte die Aufgabe, einzuschätzen, ob die Beschwerde des Nutzers zulässig war. Hören Sie, zu welchem Ergebnis er kommt.