Mängelanzeigen an den Balkonen eines neu errichteten großen Wohnkomplexes waren der Anlass für ein Privatgutachten. Speziell die Balkongeländer und Gitterroste an den Dachterrassen, die zum Korrosionsschutz feuerverzinkt wurden, waren wegen einer latenten Verletzungsgefahr beanstandet worden. An den Balkongeländern wurden vielfach Zinkspitzen festgestellt, die in Greifhöhe eine erhebliche Verletzungsgefahr darstellen. Die Dachterrassen haben im Bereich der Geländer vorgesetzte Entwässerungsrinnen, die mit feuerverzinkten Gitterrosten abgedeckt sind. In den Gitterrostmaschen befanden sich ebenfalls messerscharfe Zinkspitzen und Zinkflitter, woran man sich beispielsweise bei Reinigungsarbeiten an den Fingern erheblich verletzen kann.