Für die Angebotsabgabe einer Fluchttreppenanlage stellte der Metallbauer fest, dass die Leistungsbeschreibung und die Zeichnungen nicht zueinander passten und auch einige baurechtliche Anforderungen durch den Planer nicht berücksichtigt worden waren. Der Metallbauer identifizierte die Fehler und beanstandete sie beim Ausschreibenden. Hören Sie die Einzelheiten zum Fall.