Neben offensichtlichen Gründen als Asthmatikerin oder Asthmatiker möglichst nicht  in einem  Beruf mit inhalativen Belastungen zu arbeiten, wie Bäckerin/Bäcker oder bei allergischen Asthma mit Sensibilisierung gegen Tiere als Tierpflegerin/Tierpfleger (etc.). Sollten  Junge Menschen mit dem Berufsziel Beamtin/Beamter auch darüber aufgeklärt werden, dass ein im Rahmen einer lungenfachärztlichen Vorstellung diagnostiziertes Asthma bronchiale eine "Verbeamtung" verhindern könnte. 
Dieses sollte noch vor Diagnosestellung bei Menschen thematisiert werden, sofern asthmatypische Beschwerden vorliegen. 
Ist die Diagnose bereits gesichert und Hinderungsgrund beim Berufswunsch, so spielt die Diagnosesicherheit eine große Rolle und kann unter Umständen zur Revision der Diagnose führen, sofern die Diagnose nicht ausreichend abgesichert worden ist.
Die aktuelle Folge gibt eine Orientierung über das brisante Thema Asthma als berufliches Handicap.