„New Work“ aus der Praxis
Was für ein großer Begriff: „New Work“. Irgendwie kann damit alles, aber auch nichts, gemeint sein. Im Laufe der letzten Jahre hat der Begriff immer mehr an Popularität gewonnen. Einerseits ist es eine erfreuliche Nachricht, dass sich immer mehr Organisationen darüber Gedanken machen, wie sie Arbeit „besser“ organisieren können. Anderseits führt es auch zum New Work Buzzword-Bingo, welches wir in vielen Artikeln und Unternehmen beobachten können. Daher wollen wir es in dieser Episode mal konkret versuchen und beleuchten ein echtes Beispiel aus der Praxis.

Die Barghorn GmbH und Co. KG
Die Barghorn GmbH und Co. KG ist ein klassisches Unternehmen aus dem deutschen Mittelstand. Es ist in der Metallbauindustrie tätig, beschäftigt rund 100 Mitarbeiter und wird bereits in 3. Generation geführt. Gunnar Barghorn wusste früh, dass er einmal das Unternehmen seines Vaters übernehmen möchte. Und er brachte zusätzlich auch Drang zur Veränderung mit. Sein Vater hatte das Unternehmen erfolgreich erweitert, dies allerdings im Stile des klassischen „command and controls“. Für Gunnar war das nicht mehr zeitgemäß und spontan kam ihm bei seiner Antrittsrede der Begriff „Humanunternehmen“ in den Bund – dieser ist bis heute geblieben.

Unternehmens- und Mitarbeiterinteressen stehen immer im Konflikt – muss das so sein?
Was die Barghorn GmbH und Co KG auszeichnet, ist, dass sie so konstruiert ist (und nachjustiert wird), dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Konflikt zwischen den Interessen der Organisation und den Interessen der Mitarbeiter, möglichst unwahrscheinlich ist. Außerdem soll auf der Arbeit ein Platz geschaffen werden, der die Mitarbeiter dazu einlädt, ihre Bedürfnisse (z.B. Wirksamkeit) zufriedenzustellen. Arbeit soll nicht als unangenehme Last empfunden werden, für die es eine Kompensation in Form von Geld braucht. Das steht im deutlichen Widerspruch zur klassischen Perspektive der BWL, wo die Rede vom „fair deal“ ist - ich tue meine Pflicht und bekommen als Entschädigung ein Gehalt.
Ein Beispiel, wie das in der Praxis gelingen kann, ist die sog. Teilhabe hoch 4. Diese ermöglicht es u.a. jedem Mitarbeiter, am Erlös eines Projektes beteiligt zu werden und Anteile des Unternehmens zu erwerben.

Mehr davon im neuesten #kwpodcast, wir wünschen viel Spaß beim Hören!

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„New Work“ aus der Praxis


Was für ein großer Begriff: „New Work“. Irgendwie kann damit alles, aber auch nichts, gemeint sein. Im Laufe der letzten Jahre hat der Begriff immer mehr an Popularität gewonnen. Einerseits ist es eine erfreuliche Nachricht, dass sich immer mehr Organisationen darüber Gedanken machen, wie sie Arbeit „besser“ organisieren können. Anderseits führt es auch zum New Work Buzzword-Bingo, welches wir in vielen Artikeln und Unternehmen beobachten können. Daher wollen wir es in dieser Episode mal konkret versuchen und beleuchten ein echtes Beispiel aus der Praxis.


Die Barghorn GmbH und Co. KG


Die Barghorn GmbH und Co. KG ist ein klassisches Unternehmen aus dem deutschen Mittelstand. Es ist in der Metallbauindustrie tätig, beschäftigt rund 100 Mitarbeiter und wird bereits in 3. Generation geführt. Gunnar Barghorn wusste früh, dass er einmal das Unternehmen seines Vaters übernehmen möchte. Und er brachte zusätzlich auch Drang zur Veränderung mit. Sein Vater hatte das Unternehmen erfolgreich erweitert, dies allerdings im Stile des klassischen „command and controls“. Für Gunnar war das nicht mehr zeitgemäß und spontan kam ihm bei seiner Antrittsrede der Begriff „Humanunternehmen“ in den Bund – dieser ist bis heute geblieben.


Unternehmens- und Mitarbeiterinteressen stehen immer im Konflikt – muss das so sein?


Was die Barghorn GmbH und Co KG auszeichnet, ist, dass sie so konstruiert ist (und nachjustiert wird), dass die Wahrscheinlichkeit, dass ein Konflikt zwischen den Interessen der Organisation und den Interessen der Mitarbeiter, möglichst unwahrscheinlich ist. Außerdem soll auf der Arbeit ein Platz geschaffen werden, der die Mitarbeiter dazu einlädt, ihre Bedürfnisse (z.B. Wirksamkeit) zufriedenzustellen. Arbeit soll nicht als unangenehme Last empfunden werden, für die es eine Kompensation in Form von Geld braucht. Das steht im deutlichen Widerspruch zur klassischen Perspektive der BWL, wo die Rede vom „fair deal“ ist - ich tue meine Pflicht und bekommen als Entschädigung ein Gehalt.
Ein Beispiel, wie das in der Praxis gelingen kann, ist die sog. Teilhabe hoch 4. Diese ermöglicht es u.a. jedem Mitarbeiter, am Erlös eines Projektes beteiligt zu werden und Anteile des Unternehmens zu erwerben.


Mehr davon im neuesten #kwpodcast, wir wünschen viel Spaß beim Hören!


Shownotes:


Gunnar Barghorn - LinkedIn


Gunnar Barghorn als Speaker - Website


Gunnar Barghorn GmbH und Co. KG - Website


Gunnar Barghorn - Buch: Der Humanunternehmer - neue Leichtigkeit für Unternehmen


Hurra! Ein Konflikt - Podcast Episode


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