Am 1. April 1988 hat die Kulturstiftung ihre Arbeit aufgenommen. Damit endet eine kulturpolitische Diskussion, die anderthalb Jahrzehnte gedauert hat. Diese Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder wird in dieser Podcast-Serie thematisiert.

In diesem Podcast:

Am 7. Juni 1973 skizziert Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher die ersten Vorstellungen der Bundesregierung für eine Deutsche Nationalstiftung und spricht dabei mögliche Aufgaben an, die heute Stiftungszweck der Kulturstiftung der Länder sind.

Ziel der Deutschen Nationalstiftung sei, so Hans-Dietrich Genscher, in erster Linie die verstärkte „Wahrung, Förderung und Darstellung von Kunst und Kultur“. Die „Erhaltung und Pflege unseres nationalen kulturellen Erbes“ erscheine dabei der Bundesregierung als ein sinnvolles Mittel, “die geschichtliche Kontinuität unserer Nation zu wahren“. Die „Förderung von Maßnahmen und Institutionen, denen nationale kulturelle Bedeutung zuzuerkennen ist“, „steht dabei ebenso zur Erörterung wie die Erhaltung und Pflege unseres nationalen kulturellen Erbes, zu dem auch, wie das schon in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 hervorgehoben wurde, die Bewahrung des ostdeutschen Kulturgutes gehört.“

Alle Podcasts dieser Serie finden sich auf der Webseite der Kulturstiftung der Länder unter www.kulurstiftung.de/vorgeschichte

Podcast-Serie "Die Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder"

Am 1. April 1988 hat die Kulturstiftung ihre Arbeit aufgenommen. Damit endet eine kulturpolitische Diskussion, die anderthalb Jahrzehnte gedauert hat. Diese Vorgeschichte der Kulturstiftung der Länder wird in dieser Podcast-Serie thematisiert.


In diesem Podcast:


Am 7. Juni 1973 skizziert Bundesinnenminister Hans-Dietrich Genscher die ersten Vorstellungen der Bundesregierung für eine Deutsche Nationalstiftung und spricht dabei mögliche Aufgaben an, die heute Stiftungszweck der Kulturstiftung der Länder sind.


Ziel der Deutschen Nationalstiftung sei, so Hans-Dietrich Genscher, in erster Linie die verstärkte „Wahrung, Förderung und Darstellung von Kunst und Kultur“. Die „Erhaltung und Pflege unseres nationalen kulturellen Erbes“ erscheine dabei der Bundesregierung als ein sinnvolles Mittel, “die geschichtliche Kontinuität unserer Nation zu wahren“. Die „Förderung von Maßnahmen und Institutionen, denen nationale kulturelle Bedeutung zuzuerkennen ist“, „steht dabei ebenso zur Erörterung wie die Erhaltung und Pflege unseres nationalen kulturellen Erbes, zu dem auch, wie das schon in der Regierungserklärung vom 18. Januar 1973 hervorgehoben wurde, die Bewahrung des ostdeutschen Kulturgutes gehört.“


Alle Podcasts dieser Serie finden sich auf der Webseite der Kulturstiftung der Länder unter www.kulurstiftung.de/vorgeschichte