Es sind in unseren Augen richtige und wichtige Urteile für Verbraucherinnen und Verbraucher: Zwei Gerichte bestätigten nun schon, dass Banken für Einlagen auf Giro- und Tagesgeldkonten keine Verwahrentgelte berechnen dürfen. Falls ihr diese aber schon einmal zahlen musstet, erfahrt ihr hier, wie ihr nun euer Geld zurückbekommt.

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