Wer miteinander die Ehe eingeht, verspricht sich nicht nur gegenseitig Treue, Achtung, Rücksicht
und Beistand in allen Lebenslagen. Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes legt fest: „Ehe und Familie
stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Dieser Grundsatz verwirklicht sich
in einer Vielzahl von rechtlichen Regelungen, die für Eheleute geschaffen wurden. Heißt das, dass es
eine Pflicht zur Treue gibt? Und was ist, wenn man dagegen verstößt?

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