Die Regierung tüftelt an neuen Gesetzen und Verordnungen zum Coronavirus. Dabei geht es auch um die Frage, ob und wann die Polizei in Privatwohnungen, Häuser oder Büros hineindarf. Wir haben uns die Sache näher angesehen: Es wird jedenfalls ein heißer Verfassungsherbst!

Die große Pilotfolge

Das verfassungsrechtlich garantierte Hausrecht verbietet willkürliche Hausdurchsuchungen, darüber hinaus wird der private Wohnraum durch Artikel 8 Europäische Menschenrechtskonvention geschützt: Allerdings gilt das nicht absolut, im Namen der Gesundheit ist recht viel möglich. Zu viel?