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Die (Berner) Obrigkeit war nicht zimperlich im Umgang mit Geisterbeschwörern. Ihr Treiben wurde verurteilt – denn es musste sicherlich den Allmächtigen erzürnen! –, und die Behörden waren sehr daran interessiert herauszufinden, ob diese Art, mit dem Übersinnlichen zu kommunizieren, in den Bereich der Hexenkunst ging.




Literatur (Auswahl): Schacher, Josef. Geister- und Gespensterbeschwörer vor Gericht. In: Der Geschichtsfreund, 1948.




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Dr. Nicole Billeter   ***   www.historisch.ch   ***  
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