Laura und Cornelius begleichen ihre „Schulden“ aus der letzten Folge und stellen das aktuelle Urteil zur Pseudonymisierung des Gerichts der Union (EuG) vor. Wenn der obsterste Datenschützer aktiv wird, dann soll das was heißen. Der EuG hat sich jedoch wenig beeindruckt gezeigt und verfolgt (fast schon überraschend) eine konsequente Rechtsprechung zur Pseudonymisierung. Die beiden erklären den alten Streit zum relativen und absoluten Personenbezug und warum das EuG-Urteil Relevanz in der Praxis hat. Vielleicht ist es der Sommer-Hitze geschuldet oder dem spannenden Thema – aber am Ende sind Laura und Cornelius wieder einmal harmonisch vereint.

Wie in der letzten Folge angeteasert diskutieren Laura und Cornelius die aktuelle Entscheidung des EuG zur Pseudonymisierung. Ist der Hype um die Rechtsprechung begründet oder nur heiße Luft? Die beiden klären auf!

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Folge hier kommentieren:
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Zum Urteil bei Dr. Datenschutz:
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Einheitlicher Abwicklungsausschuss (SRB):
https://european-union.europa.eu/institutions-law-budget/institutions-and-bodies/search-all-eu-institutions-and-bodies/single-resolution-board-srb_de


Urteil des EuG:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=272910&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1


Breyer-Entscheidung vom EuGH:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=184668&doclang=DE


Relativer und absoluter Personenbezug:
https://www.dr-datenschutz.de/ist-der-personenbezug-von-daten-relativ-oder-absolut-zu-beurteilen/

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