Laura und Cornelius besprechen den neusten Versuch des Gesetzgebers für mehr Digitalisierung und weniger Bürokratie zu sorgen. Die eAU und Gesundheitsdaten stellen Arbeitsgeber vor datenschutzrechtliche Herausforderungen. Die beiden tauschen heute Rollen und Cornelius erklärt, was genau zu beachten ist. Außerdem stiftet er zu einem kleinen Exkurs in die philosophisch-historische Datenschutzwelt an und Laura kontert mit pragmatischen Tipps. Wie man zum Beispiel mit Augenmaß in kleinen Unternehmen mit der neuen Situation umgehen und Mitteilungsbedürfe von Mitarbeitern im gesamten Konstrukt berücksichtigen kann.

Neues Jahr, neue Gesetze! Laura und Cornelius besprechen die eAU in allen Feinheiten. Wie ist das eigentlich mit den Gesundheitsdaten und warum hat sich nichts in der Bürokratie seit Lenin getan? Die beiden klären, was jetzt zu tun und zu beachten ist!

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Datenschutzkonforme Krankmeldung auf dem Weg zur eAU:
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Drittes Gesetz
zur Entlastung insbesondere der mittelständischen Wirtschaft von Bürokratie:
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&start=//*%5b@attr_id=%27bgbl119s1746.pdf%27%5d#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl119s1746.pdf%27%5D__1677181721216


§ 109 - Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV):
https://www.buzer.de/109_SGB_IV.htm


Einführung der elektronischen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) im Unternehmen:
https://arbeitgeber.de/wp-content/uploads/2023/01/bda-arbeitgeber-bda_eau_informationsflyer-2023_01_11.pdf

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