Ohne das Recht auf Auskunft laufen die anderen Betroffenenrechte der DSGVO quasi ins Leere. Grund genug sich diesem Bereich in der neuen Folge genauer anzuschauen. Was kommt auf ein Unternehmen zu, wenn ein Betroffener Auskunft verlangt und welche Grenzen hat dieses Recht? Laura und Cornelius erörtern die Auskunft von A bis H, was die Rechtsprechung bereits entschieden hat und wie man mit diesem Recht pragmatisch umgehen kann. Und manchmal hilft nur noch die Meta-Ebene.

Heute besprechen Laura & Cornelius mal etwas ganz Grundlegendes – das „Magna-Charta-Recht“ der Betroffenenrechte: die Auskunft. Was gilt, was darf ich wissen und was muss ich an Informationen rausgeben? Vielleicht hat Frau Laura einen Tipp!

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Folge hier kommentieren:
https://www.dr-datenschutz.de/podcast/18-die-happy-clappy-auskunftsshow/


Begrenzter Auskunftsanspruch:


https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2019-N-23247?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1


http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2019/26_O_25_18_Teilurteil_20190318.html


Weiterreichender Anspruch:


https://openjur.de/u/2177719.html


http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=27411


Auf unserem Blog dazu:


https://www.dr-datenschutz.de/der-auskunftsanspruch-praktische-tipps-aus-liechtenstein/


https://www.dr-datenschutz.de/auskunft-richtig-erteilen-innerhalb-der-frist/

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